datenschutzerklärung für Bewerber

Verantwortliche Stelle:

Dr. Widdau & Partner PartG mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt
Christophstr. 10
54290 Trier

Datenschutzbeauftragter:

Michael Goetz
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV
02235 – 95 95 912
michael.goetz@wimas.de

1. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Personalverwaltung, insbesondere zu folgenden Zwecken:

  • Auswertung und Bearbeitung von eingehenden Bewerbungen
  • Durchführung von Bewerbungsgesprächen und Bewerberauswahl
  • Abschließen eines Arbeitsvertrags (Begründen eines Arbeitsverhältnisses)

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerbern ist der § 26 BDSG (Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses). Danach gelten auch Bewerber als Beschäftigte.

Ergänzend können folgende Rechtsgrundlagen der DSGVO einschlägig sein:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: soweit die Verarbeitung für den Abschluss oder die Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich ist
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: wenn wir gesetzliche Verpflichtungen erfüllen müssen (z. B. steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten)
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: in klar abgegrenzten Ausnahmefällen, wenn ein berechtigtes Interesse des Unternehmens besteht und keine überwiegenden Interessen der Beschäftigten entgegenstehen (z. B. IT-Sicherheit, Missbrauchsverhinderung)
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO: wenn eine Einwilligung erteilt wurde. Diese ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Angaben zur Schwerbehinderung, Gesundheitsdaten im Rahmen der Eignungsprüfung) verarbeiten wir nur, soweit dies gesetzlich erforderlich ist (§ 26 Abs. 3 BDSG i. V. m. Art. 9 Abs. 2 DSGVO) oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern denen die Daten mitgeteilt werden

Die personenbezogenen Daten werden nur an Empfänger weitergegeben, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht, dies zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich ist, eine Einwilligung vorliegt oder eine andere zulässige Rechtsgrundlage gegeben ist.

Interne Empfänger

Innerhalb des Unternehmens erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Dazu gehören abhängig vom jeweiligen Vorgang insbesondere personalverantwortliche Stellen, die zuständige Führungsebene sowie, sofern vorhanden, gesetzlich vorgesehene betriebsinterne Gremien. Weitere interne Empfänger können hinzukommen, wenn dies für die genannten Zwecke notwendig ist.

Auftragsverarbeiter

Wir setzen externe Dienstleister ein, die personenbezogene Daten ausschließlich nach unseren Weisungen verarbeiten. Diese Auftragsverarbeiter werden auf Grundlage eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO verpflichtet. Hierzu können, abhängig von den eingesetzten Prozessen und Systemen, beispielsweise z. B. Anbieter von IT- und Cloud-Diensten, Bewerbermanagement-Systemen oder E-Mail-Providern gehören. Eine vollständige Liste der aktuell eingesetzten Auftragsverarbeiter stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.

Externe Empfänger (Dritte)

Zu den externen Empfängern gehören Stellen, die in eigener Verantwortung handeln, z. B. Gerichte oder Behörden im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen. Weitere externe Empfänger können hinzukommen, wenn dies für die genannten Zwecke notwendig ist.

Bitte beachten Sie: Es gibt auch Portale (z. B. die Bundesagentur für Arbeit), die Stellenanzeigen lediglich veröffentlichen und anschließend direkt auf unsere Karriereseite weiterleiten. In diesen Fällen findet keine eigenständige Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch das Portal statt; die Datenverarbeitung beginnt erst, wenn Sie Ihre Bewerbung unmittelbar bei uns einreichen.

4. Datenübermittlung in Drittstaaten

Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) findet nur statt, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.

Dies betrifft insbesondere die Zusammenarbeit mit Dienstleistern, die Teil internationaler Konzernstrukturen sind oder ihren Hauptsitz in einem Drittstaat haben (z. B. in den USA).

In diesen Fällen erfolgt die Übermittlung entweder auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO (z. B. Schweiz, UK oder das EU-U.S. Data Privacy Framework für zertifizierte US-Unternehmen) oder auf Grundlage von Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO, einschließlich gegebenenfalls zusätzlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Eine Kopie der verwendeten Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln) können Sie jederzeit bei uns anfordern.

Welche Übermittlungen in Drittstaaten stattfinden können, ergibt sich aus den jeweils aktuellen Dienstleistern und wird auf Anfrage mitgeteilt.

5. Aufbewahrungsdauer personenbezogener Daten

Bei Einstellung übernehmen wir die Bewerbungsunterlagen in die Personalakte. Bei Ablehnung löschen wir die Unterlagen sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens (§ 61b Abs. 1 ArbGG), es sei denn, Sie haben uns eine Einwilligung für längere Speicherung im Bewerberpool gegeben.

Daten, die wir zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, löschen wir gem. Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO nicht. Dazu gehören beispielsweise Verpflichtungserklärungen zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Einwilligungserklärungen.

6. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Bewerber haben nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15),
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16),
  • Löschung (Art. 17) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18),
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20),
  • Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen (Art. 21).

7. Einwilligungen

Sofern von Bewerbern eine Einwilligungserklärung eingeholt wurde, kann der Bewerber eine Änderung oder einen Widerruf der Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.

8. Bereitstellung personenbezogener Daten

Für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens ist es erforderlich, dass Bewerber die notwendigen personenbezogenen Daten bereitstellen. Ohne diese Daten ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich. Bitte übermitteln Sie uns nur die Daten, die für das Bewerbungsverfahren erforderlich sind (Minimalprinzip).

9. Automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

10. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Bewerber haben das Recht die Datenschutzaufsichtsbehörde anzurufen und dort Informationen über ihre Rechte aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu erfahren. Darüber hinaus ist die Aufsichtsbehörde Anlaufstelle für Beschwerden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Zuständige Aufsichtsbehörde für Rheinland-Pfalz:

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
+49 (0)6131 / 8920 – 0
poststelle@datenschutz.rlp.de